Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler —

30. Januar 2024

Die Kulturagent*innen unter den Mitgliedern des BVKA konnten und sollten sich während des Kulturagenten-Programms 2011-2015 und teilweise auch bis 2019 ausdrücklich an die vom BBK empfohlen Honorarempfehlungen für Bildende Künstler*innen halten. Dies war möglich, weil die Schulen in den Kulturagenten-Netzwerken Kunstgeld aus dem Programm für ihre Projekte zur Verfügung gestellt bekamen und teilweise noch immer bekommen.

Auszug aus der Website des BBK:
"Der BBK-Bundesausschuss (Bundesvorstand und BBK-Landesverbände) haben am 5. Dezember 2022 einstimmig den Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Damit stellt der BBK-Bundesverband eine fundierte, speziell auf den Beruf Bildender Künstlerinnen und Künstler zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung. Nur mit angemessenen Honoraren können Bildende Künstler:innen ihre Wirksamkeit längerfristig auf qualitativ hohem Stand entfalten. Ihre Tätigkeitsfelder gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken hinaus. Der Leitfaden Honorare ist die notwendige Weiterentwicklung der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021."

Der BVKA unterstützt ausdrücklich die Forderung nach angemessenen Honoraren für Künstler*innen und alle Akteur*innen der Kulturellen Bildung! Unsere Mitglieder wirken bereits in der Anfangsphase eines Kooperationsaufbaus für künstlerisch-kulturelle Bildungsprojekte darauf hin, indem sie das Thema "Honorare" proaktiv auf die Agenda setzen und darauf achten, dass auch in Projektanträgen und bei der Aushandlung von Honorarverträgen mindestens die empfohlenen Honoraruntergrenzen berücksichtigt werden.

Bei weiterführenden Fragen, wenden Sie sich gerne an den Vorstand des BVKA: vorstand@bvka.org

 

Alle Bilder stammen von der Website von Viktoria Scholz - Künstlerin, beheimatet in Leipzig und Vorstandsmitglied des BVKA.

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